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10.12.2009

Auch Funkgeräte sind am Steuer verboten

Celle. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung von Telefonen ohne Freisprecheinrichtung im Auto.

Der Paragraf 23 Abs. 1a lautet: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Von Funkgeräten ist hierbei nicht die Rede. Doch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle gehören sie dazu und sind aus diesem Grund verboten. Denn ob es sich um ein Funkgerät mit Telefonnutzung oder um ein Mobiltelefon handelt, das sich auch außerhalb des Netzes als Funkgerät verwenden lässt: In beiden Fällen hat der Fahrzeuglenker bei der Benutzung nicht beide Hände für das Fahren frei. Dadurch, so die Richter, entstehen erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr. Also ist auch die Nutzung eines Funkgeräts verboten (OLG Celle, Az.: 311 SsRs 29/09). (kb)


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Ich habe begonnen, die Seite neu aufzustellen. Etwas anderes Design, mehr Platz und Inhalte bereinigt. Ich hoffe, es wird weiterhin interessant sein.